Digitale Antragstellung

Ab dem 01.07.2023 ist eine digitale Antragsstellung über das Bayernportal möglich.

Der Entwurfsverfasser benötigt für die Authentifizierung (Überprüfung der Identität) eine BayernID bzw. ein ELSTER-Unternehmenskonto.

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden

BayernID

Unter nachfolgenden Links finden Sie Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.

Mein Unternehmenskonto

Unter nachfolgendem Link finden Sie Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen müssen im digitalen Baugenehmigungsverfahren als Einzeldateien in einem Portable Document Format (PDF) vorliegen. Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Die Dateien dürfen keine Sicherheitseinstellungen und keinen Schreibschutz enthalten. Lageplan und Bauzeichnungen müssen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch eine grafische, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftende Maßstabsleiste enthalten, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.

Weitere Infos zum Onlineassistenten finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

Berechtigte Personen, zuständige Behörde

Die einreichungsberechtigten Personen sowie die Information, bei welcher Behörde der Antrag eingeht, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Name des AntragesAntrag ist abzugeben beiBerechtigte Personen
BauantragLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Antrag auf VorbescheidLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Antrag auf TeilbaugenehmigungLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Vorlage von Unterlagen im GenehmigungsfreistellungsverfahrenLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen BauvorschriftenLandratsamt DachauBauherr, Vertretung der Bauherren
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften)Landratsamt DachauBauherr, Vertretung der Bauherren
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines VorbescheidsLandratsamt DachauBauherr, Vertretung der Bauherren
BaubeginnsanzeigeLandratsamt DachauBauherr, Vertretung der Bauherren
Anzeige der NutzungsaufnahmeLandratsamt DachauBauherr, Vertretung der Bauherren
BeseitigungsanzeigeLandratsamt DachauBauherr, Vertretung der Bauherren, Qualifizierter Tragwerksplaner* (* zwingend bei Beseitigung eines nichtfreistehenden Gebäudes, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist)
AbgrabungsantragLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien AbgrabungLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Antrag auf TeilabgrabungsgenehmigungLandratsamt DachauEntwurfsverfasser
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht)Landratsamt DachauEntwurfsverfasser
Anzeige des AbgrabungsbeginnsLandratsamt DachauBauherr, Vertretung des Bauherren
Nachreicheassistent für UnterlagenLandratsamt DachauPerson des jeweiligen Verfahrens

Weiter Infos unter:
Landratsamt Dachau
Digitaler Bauantrag