An-, Ab- und Ummeldung in Markt Indersdorf

Jeder ist verpflichtet eine Änderung seines Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.

Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes ist keine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde erforderlich. Sie müssen sich lediglich bei der neuen Meldebehörde anmelden. Alles weitere erfolgt elektronisch zwischen den Behörden.

Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt ist eine Abmeldung in das Ausland notwendig.

Des Weiteren sind Nebenwohnsitze an- bzw. abzumelden.

Seit 01.11.2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung bei der An- und Ummeldung verpflichtend. Bitte bringen Sie diese, neben Personalausweis und Reisepass, zur persönlichen Anmeldung mit.

Einen Termin vereinbaren Sie hier.

Zudem können Sie die Wohnsitzanmeldung auch online über unser Bürgerserviceportal vornehmen.