Der Markt ist zur amtlichen Beglaubigung von Schriftstücken berechtigt, die von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind, sofern das Original in deutscher Sprache verfasst ist.
Kosten pro beglaubigtes Dokument: 5,00€.
Die Abschrift/Kopie wird von den Mitarbeitern des Marktes angefertigt. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits Kopien anfertigen.
Nicht von der Gemeindeverwaltung beglaubigt werden können:
- Auszüge aus dem Vereinsregister -> das Amtsgericht / Vereinsregister
- Grundbuchauszüge -> das Grundbuchamt
- Personenstandsurkunden -> wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt für die Neuausstellung einer Urkunde
- Nicht möglich sind amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen. Hier kommt nur die Beglaubigung durch einen Notar in Frage.
- Ebenfalls nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften und Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hierzu gehören Verträge, Grundstücksangelegenheiten, Vereins- und Handelsregistersachen, Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) sowie Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache.


