von Hans Kornprobst
Der Ort Glonn wird bereits am 30. März 774 erstmals urkundlich erwähnt, als ein Onolf seinen Besitz in Glonn der Domkirche zu Freising schenkt. Damit gehört Glonn zu den am frühesten genannten Siedlungen nicht nur im Landkreis Dachau, sondern in Altbayern überhaupt. In der erwähnten Urkunde wird Glonn als „Clanae secus fluenta ipsius fluminis“ als „Dorf der Glonnanwohner“ bezeichnet, im 13. Jahrhundert in den Indersdorfer Klosterurkunden als Glandorff, Glanardorf, Glanerdorf. 1378 war das Dorfgericht im Besitz des Hartlieb Achtdorfer, danach gehörte es den Weichsern. 1439 kaufte das Augustiner Chorherrenstift Indersdorf unter Propst Erhard Prunner von Paul dem Weichser zu Weichs und seiner Ehefrau Elspet die Hofmark nebst Vogtei, Zehent und sämtlichen Rechten wie „Scharwerk, Ehaft, Wismad, Äcker, Holz und Holzmarch, Waid und Wasser und was Sie zu Glonn gehabt haben“ um 680 rheinische Gulden. Nachdem das Stift bereits vorher der größte Grundbesitzer war und die pfarrlichen Rechte inne hatte, war es nun bis zur Klosteraufhebung 17836 Hofmarks-, Gerichts-, Grund- und Pfarrherr. Es handelt sich um Rechte wie Grundherrschaft, niedere Gerichtsbarkeit, Steuer- und Musterungsrecht, d. h. die staatliche Gewalt, um Aufgaben, die heute die Gemeinde, das Finanzamt, das Landratsamt, der Notar, das Kreiswehrersatzamt und das Amtsgericht besitzen, sowie um die kirchlichen Rechte und Aufgaben, welche die Pfarrei bzw. die Diözese ausübt.
Um 1750 zählte das Dorf 33 Anwesen. Bis auf den Wirt, der dem Domkapital Freising und einem 1/16 Hof der dem Kollegiatstift St. Andrä auf dem Freisinger Domberg grundbar war, gehörte dem Kloster Indersdorf im Obereigentum der gesamte Grundbesitz mit allen Anwesen, welche grundzinspflichtig waren: 2 ganze Höfe (Burkard, Droschl), 6 halbe Höfe (Ehaftsmühle, Gries, Heigl, Hansbauer, Schreder, Haubenbauer), 1/4 Hof (Brotmiester), 10 je 1/8 Höfe (Droschlgütel = Widumgut, Schredergütl, Haubengütl, Ziegler, Zimmermeister, Fischer, Bäckl, Baumeister, Bechler, Wendl) und 12 je 1/6 Höfe, das Hüthaus war Eigentum der Dorfgemeinde.
Wahrzeichen des Ortes ist die denkmalgeschützte kath. Filialkirche St. Emmeran, zur Pfarrei Mariä Himmelfahrt, Kloster Indersdorf gehörig. Die ursprünglich selbstständige Pfarrei St. Emmeran ist auf dem heutigen Indersdorfer Pfarrgebiet als Urpfarrei angesehen. Bereits 1220 jedoch wurde diese Pfarrei mit Kirche durch Bischof Gerold von Freising dem Kloster Indersdorf inkorpriert, d. h. einverleibt, das seitdem die pfarrlichen Rechte ausübte. Der gewölbte Chor der Kirche hat noch mittelalterliches Mauerwerk. Befunduntersuchungen im Zuge der Renovierung brachten spätmittelalterliche Fresken zu Tage. Ebenso sind die unteren Teile des Turms spätgotisch. Der Hochaltar wurde 1741 von dem Kister Rochus Emaus und dem Friedberger Hofbildhauer Johann Martin Sailler errichtet. 1745 folgten die Seitenaltäre von einem Indersdorfer Kistler. Die Kanzlei stammt von 1777. Der in seinem Gesamteindruck barocke Bau, der Stuck ist dem frühen 18. Jahrhundert zuzurechnen, wurde im Jahre 1884 nach Westen erweitert. Bis auf eine spätmittelalterliche Pieta aus Sandstein um 1430, können die meisten Ausstattungsstücke der Barockzeit zugerechnet werden. Neben zahlreichen Skulpturen besitzt die Kirche sieben originelle Reliefs der Emmeranslegende aus dem 18. Jahrhundert.
Die ehemals selbstständige politische Gmeinde Glonn mit dem Ortsteil Wildmoos ging im Zuge der Gemeindegebietsreform zum 01.01.1972 in der neu geschaffenen Großgemeinde Markt Indersdorf auf. Enge geschäftliche, zwischenmenschliche ud kulturelle Kontakte wurden bereits seit jeher mit den Einwohnern der Marktgemeinde gepflegt. Trotz der aufgegebenen Selbstständigkeit konnte sich der Ort ein reges Vereinsleben erhalten bzw. weiter ausbauen.
So existiert in Glonn die Freiwillige Feuerwehr (gegründet 1905), der Trachtenverein „GTEV der lustigen Glonntaler Glonn“ (gegründet 1921), der „Schnupferclub Glonn e.V.“ (gegründet 1978), der „Braxaclub“ (gegründet 1987) und die „Glonner Stockschützen e.V.“ (gegründet 1988).