Das Amt des Jugendreferenten
Der Jugendreferent ist Mitglied des Marktgemeinderates und wird durch diesen auch benannt. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Der Jugendreferent berät die Gemeinde in Angelegenheiten der Jugend. Er ist Vertreter der Gemeinde gegenüber der Jugendlichen und vermittelt zwischen beiden.
Die derzeitigen Jugendreferenten sind Bernhard Böller und Gerhard Seemüller.
Das Aufgabengebiet des Jugendreferenten
- Dafür Sorge tragen, dass eine kontinuierliche Kontaktpflege zu den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde hergestellt und aufrechterhalten wird.
- Koordination von Kooperationen mit Personen, Gruppen und Initiativen der Jugendarbeit.
- Vertretung von Belangen aus der angesprochenen Zielgruppe in den Marktgemeinderat und vom Marktgemeinderat zur Zielgruppe. Insbesondere aber die Vermittlung der Entscheidungen an die jungen Bürger und die damit verbundene Pflicht der Gemeinde, diese an den Entscheidungen teilnehmen zu lassen, bzw. zu beteiligen.
- Förderung und Unterstützung der vorhandenen und anzustrebenden Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit.
- Förderung der Angebote für Kinder und Jugendliche.
- Einsatz für die aktive Beteiligung von Jugendlichen im Gemeindeleben, somit Förderung der aktiven derzeitigen und zukünftigen Bürgerpflicht.
- Information und Beratung zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen.