Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und postalisch an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.
Eine Aufstellung der unterschiedlichen Führungszeugnisse finden Sie hier.
Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr einfaches Führungszeugnis online beantragen. Den Link dazu finden Sie hier:
BfJ – Service-Center-Führungszeugnis
Bei einem erweiterten Führungszeugnis, oder Führungszeugnis an eine Behörde benötigen wir zudem einen schriftlichen Nachweis der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt.
Das Führungszeugnis für eine Ehrenamtliche Tätigkeit ist gebührenfrei.
Sollten Sie das Führungszeugnis bei uns im Bürgerbüro beantragen wollen, bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit und vereinbaren hier einen Termin.


