Den Fischereischein können Sie nach bestandener Fischerprüfung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Sie haben die Möglichkeit den Fischereischein auf eine Dauer von 5 Jahren oder auf Lebenszeit zu beantragen. Bitte legen Sie uns den ausgefüllten Antrag mit dem Prüfungszeugnis und einem Passbild vor. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Werktage.
Wird ein Fischereischein auf 5 Jahre ausgestellt, wird eine Gebühr von 35,00 € fällig. Zudem ist eine Fischereiabgabe von 40,00 € zu entrichten. Bei einer Verlängerung auf weitere 5 Jahre beträgt die Gebühr 5,00 € und die Abgabe 40,00 €.
Bei dem Fischereischein auf Lebenszeit beträgt die Fischereiabgabe 40,00 €. Die Gebühr ist gestaffelt nach Ihrem Lebensalter:
| Alter bei Zahlung | Betrag in Euro |
| 14-22 | 300 |
| 23-27 | 288 |
| 28-32 | 256 |
| 33-37 | 224 |
| 38-42 | 192 |
| 43-47 | 160 |
| 48-52 | 128 |
| 53-57 | 96 |
| 58-62 | 64 |
| 63-67 | 32 |
| Ab 68 | 0 |
Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte bei unter 18 Jahren
Jahresschein/Urlaubsschein
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen Fischereischein. Ausländische Urlauber können nach Glaubhaftmachung über Befugnis zur selbständigen Ausübung des einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein erwerben.
Die Kosten für einen vorübergehenden Fischereischein betragen 22,50 €.


