Begründung einer Lebenspartnerschaft
Seit 01.10.2017 gibt es die Ehe für alle. Seitdem können auch gleichgeschlechtliche Partner heiraten.
Auf die bestehende Lebenspartnerschaft hat dieses Gesetz keine Auswirkung, es können seit diesem Datum lediglich keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.
Es können nur noch ausschließlich Ehen geschlossen werden.
Alle Informationen zur Eheschließung finden Sie h i e r
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Auf Wunsch kann eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu wollen, beraten wir Sie gerne bei uns im Standesamt.