Fischereischeine

Den Fischereischein können Sie nach bestandener Fischerprüfung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Sie haben die Möglichkeit den Fischereischein auf eine Dauer von 5 Jahren oder auf Lebenszeit zu beantragen. Bitte legen Sie uns den ausgefüllten Antrag mit dem Prüfungszeugnis und einem Passbild vor. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Werktage.

Wird ein Fischereischein auf 5 Jahre ausgestellt, wird eine Gebühr von 35,00 € fällig. Zudem ist eine Fischereiabgabe von 40,00 € zu entrichten. Bei einer Verlängerung auf weitere 5 Jahre beträgt die Gebühr 5,00 € und die Abgabe 40,00 €.

Bei dem Fischereischein auf Lebenszeit beträgt die Fischereiabgabe 40,00 €. Die Gebühr ist gestaffelt nach Ihrem Lebensalter:

Alter bei ZahlungBetrag in Euro
14-22300
23-27288
28-32256
33-37224
38-42192
43-47160
48-52128
53-5796
58-6264
63-6732
Ab 680

Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte bei unter 18 Jahren

Jahresschein/Urlaubsschein

Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen Fischereischein. Ausländische Urlauber können nach Glaubhaftmachung über Befugnis zur selbständigen Ausübung des einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein erwerben.

Die Kosten für einen vorübergehenden Fischereischein betragen 22,50 €.

Antrag Fischereischein