Landkreis Dachau am Tag der Regionen 2024: Alles dreht sich um das Thema „Wasser“
Der Landkreis Dachau nimmt auch im Jahr 2024 aktiv am Tag der Regionen teil. Am 3. Oktober steht auf dem Petersberg alles im Zeichen des Themas „Wasser“.
Der erste Impuls für diese Veranstaltung kam bereits im Oktober 2023, als Landrat Stefan Löwl im Rahmen seines Bürgerdialogs das Thema Wasser in den Mittelpunkt stellte. Ein Jahr später ist daraus ein vielfältiges Programm entstanden, bei dem sich auch zahlreiche Bereiche des Landratsamtes Dachau beteiligen:
- Aktions- und Infostände Unter dem Motto „Wasserschutz ist Artenschutz“ bieten verschiedene Stände Informationen und Aktionen an, darunter eine Muschel-Beratung und eine Kampagne gegen das Littering, die darauf hinweist, dass achtlos weggeworfener Müll letztlich auch in unseren Gewässern landet. Ein besonderes Highlight für Kinder ist das „Aquarium zum Fischen“ (Angelspiel), das spielerisch das Thema Littering thematisiert. Die Kreisfachberatung unterstützt den Stand des Kreisverbandes der Gartenbauvereine, bei dem es um die Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit verschiedenen Böden gehen wird. Ebenfalls wird der Einfluss von verschiedener Bodennutzungen auf die Versickerung gezeigt.
- Vorträge: Beate Wild referiert über „Wasser im Garten“ und gibt praktische Tipps zur nachhaltigen Wassernutzung.
Günter Schön informiert über „Muscheln in unseren Gewässern“ und deren Bedeutung für das Ökosystem.
Günther Schön referiert auch über den „Rothbach und seine Renaturierung“ - Podiumsdiskussion: Der stellvertretende Landrat Helmut Zech wird an der abschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Hier werden Vertreter aus verschiedenen Bereichen über die Herausforderungen und Lösungen rund um das Thema Wasser diskutieren.
Ein wichtiger Unterstützer der Veranstaltung ist die Kreisheimatpflege in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Dachauer Galerien und Museen sowie den MuseenDachauerLand. An einem gemeinsamen Stand laden sie zu einer Aktion zum Mitmachen an: ein Legespiel, bei dem Gewässer, Museen und Kunst einander zugeordnet werden dürfen.