Silvesterfeuerwerk
Feuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar (Silvester/Neujahr) gezündet werden. Außerhalb dieser Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur mit Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes erlaubt.
Keine Raketen und Böller rund um bestimmte Einrichtungen
In unmittelbarer Nähe von
- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altenheimen
- besonders brandempfindlichen Gebäuden
ist es aus Sicherheitsgründen immer verboten, Raketen, Böller und Co. zu zünden – auch zum Jahreswechsel!
Das regelt die sogenannte Sprengstoffverordnung.
Mehr Tipps
Feuerwerk kann gefährlich sein und ein erhebliches Verletzungsrisiko mit sich bringen.
Zudem geraten viele Haus- und Wildtiere in Stress oder sogar Panik.
Mit den folgenden Tipps können Sie vorbeugen und gleichzeitig Feuerwehr sowie Rettungsdienst entlasten.
- Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
- Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvester-Feuerwerk nutzen.
- Schließen Sie Fenster und räumen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
- Brennen Sie das Feuerwerk nur draußen und mit genügend Abstand zu Personen, Fahrzeugen, Bäumen und Häusern ab.
- Zünden Sie Zündversager nicht erneut an.
- Wer böllert, ist auch verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern. Abgebrannte Feuerwerkskörper vollständig auskühlen lassen und mit dem Hausmüll entsorgen.
- Silvester auch für Haustiere gut vorbereiten. Besonders Hunde und Katzen in der Wohnung sichern. Rückzug ermöglichen. Eventuell Geräuschkulisse erzeugen (Leise Musik oder Fernseher können die Knallgeräusche überdecken).
- Im Notfall wählen Sie die 112.
Mehr Infos zum Umgang mit Pyrotechnik hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage bam.de zusammengestellt.




