Silvesterfeuerwerk

Feuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar (Silvester/Neujahr) gezündet werden. Außerhalb dieser Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur mit Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes erlaubt.  

Keine Raketen und Böller rund um bestimmte Einrichtungen 

In unmittelbarer Nähe von

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altenheimen
  • besonders brandempfindlichen Gebäuden

ist es aus Sicherheitsgründen immer verboten, Raketen, Böller und Co. zu zünden – auch zum Jahreswechsel!
Das regelt die sogenannte Sprengstoffverordnung.

Mehr Tipps

Feuerwerk kann gefährlich sein und ein erhebliches Verletzungsrisiko mit sich bringen.

Zudem geraten viele Haus- und Wildtiere in Stress oder sogar Panik.

Mit den folgenden Tipps können Sie vorbeugen und gleichzeitig Feuerwehr sowie Rettungsdienst entlasten.

  • Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer. 
  • Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvester-Feuerwerk nutzen.
  • Schließen Sie Fenster und räumen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
  • Brennen Sie das Feuerwerk nur draußen und mit genügend Abstand zu Personen, Fahrzeugen, Bäumen und Häusern ab.
  • Zünden Sie Zündversager nicht erneut an.
  • Wer böllert, ist auch verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern. Abgebrannte Feuerwerkskörper vollständig auskühlen lassen und mit dem Hausmüll entsorgen.
  • Silvester auch für Haustiere gut vorbereiten. Besonders Hunde und Katzen in der Wohnung sichern. Rückzug ermöglichen. Eventuell Geräuschkulisse erzeugen (Leise Musik oder Fernseher können die Knallgeräusche überdecken).
  • Im Notfall wählen Sie die 112.

Mehr Infos zum Umgang mit Pyrotechnik hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage bam.de zusammengestellt.