Aktion „Saubere Gehwege und Straßen“

Saubere Straßen und Gehwege tragen entscheidend zu einem gepflegten Ortsbild und zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bei. Deshalb erinnert der Markt daran, dass die Reinigungspflicht nicht nur in der Winterzeit gilt, sondern ganzjährig besteht.

Die Satzung des Marktes aus dem Jahr 2021 legt fest, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Gehwege und Rinnsteine sauber zu halten sowie im Winter für sichere Gehbahnen zu sorgen.

Dies umfasst insbesondere:

  • das regelmäßige Kehren der Flächen,
  • das Entfernen von Kehricht, Schlamm und sonstigem Unrat,
  • die Freimachung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen, vor allem nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter,
  • sowie das Beseitigen von Gras und Unkraut.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Hecken, Sträucher oder andere Bepflanzungen, die über die Grundstücksgrenzen hinausragen, regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen, um die Nutzung der Gehwege nicht zu beeinträchtigen.

„Wenn wir alle ein kleines Stück beitragen, profitieren wir gemeinsam von einem sauberen und sicheren Ortsbild. Mit Ihrer Unterstützung bleiben unsere Straßen und Wege für alle nutzbar und einladend“, betont Franz Obesser, 1. Bürgermeister des Marktes.

Der Markt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, durch ihre Mithilfe dazu beizutragen, dass Straßen und Wege sauber und sicher bleiben. Dies kommt der gesamten Gemeinschaft zugute.

Für Ihr Engagement und Ihren Gemeinsinn bedankt sich der Markt herzlich.