Sterbefälle

Hier erfahren Sie alles, was Sie im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalls wissen müssen

Das Standesamt ist für die Beurkundung aller „Personenstandsfälle“ zuständig. Dazu gehört neben der Beurkundung von Geburten und Eheschließungen auch die Registrierung des Endes des menschlichen Lebens. Das Standesamt Markt Indersdorf ist damit auch für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die im Standesamtsbezirk des Marktes Markt Indersdorf (Markt Indersdorf, Röhrmoos, Vierkirchen, Petershausen und Weichs) eintreten.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

In der Regel wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.
Das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, übernimmt die Anzeige des Sterbefalles und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden bzw. Unterlagen, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Dabei werden je eine Sterbeurkunde für Rentenzwecke und eine Urkunde für die Krankenkasse kostenfrei ausgestellt.

Weitere Informationen zu Sterbefällen

Die häufigsten Fragen in Kürze

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Sterbefälle die in Markt Indersdorf, Röhrmoos, Weichs, Vierkirchen und Petershausen eingetreten sind, werden also vom Standesamt Markt Indersdorf beurkundet.

Wer zeigt den Sterbefall an?

Bei Sterbefällen in öffentlichen und privaten Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.

Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:

  • dem Familienoberhaupt,
  • demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter „natürlicher Tod“, Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.
Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

Unterlagen

Dem Bestattungsunternehmen legen Sie bitte die benötigten Unterlagen und Urkunden im Original vor.

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen und Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
    gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
  • ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
  • Reisepass/Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (in Bayern vom Notar)

Hinweis:
Ausländische Personenstandsurkunden sind mit Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Für eine Sterbeurkunde ist eine Gebühr von derzeit 12,00 € zu erheben.

Die für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten, Pensionen) erforderlichen Sterbeurkunden werden gebührenfrei erstellt.