Die Feuerwehren des Marktes Markt Indersdorf

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Feuerwehr Markt Indersdorf

1. Kommandant:
Carsten Rummeling

Das Feuerwehrgerätehaus, in dem die Fahrzeuge sowie sämtliche Ausrüstungsgegenstände untergebracht sind, befindet sich in der Aichacher Straße in Markt Indersdorf.

Die freiwilligen Frauen und Männer der aktiven Mannschaft sorgen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für die Sicherheit im Gemeindegebiet und darüber hinaus. Um dies auch in Zukunft zu gewährleisten, sucht die Feuerwehr Markt Indersdorf ständig Nachwuchs. In den Jungendgruppen werden 14 bis 17 Jahre alte Jugendliche für den aktiven Dienst ausgebildet. Interessierte Mädchen und Jungen sind jederzeit herzlich willkommen.

Weitere Informationen zur Feuerwehr Markt Indersdorf finden Sie im Internet unter http://www.ff-indersdorf.de.

Die Ortsteilfeuerwehren

Insbesondere wegen der flächenmäßig großen Ausdehnung der Marktgemeinde ist es erforderlich, neben der Stützpunktfeuerwehr in den Ortsteilen Ainhofen, Eichhofen, Glonn, Hirtlbach, Langenpettenbach, Niederroth und Westerholzhausen Ortsteilfeuerwehren vor zuhalten. Die Ausrüstung der Ortsteilfeuerwehren ist für die Brandbekämpfung und kleinere technische Hilfeleistungen ausgelegt. Die Ortsteilfeuerwehren gewährleisten zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb weniger Minuten schnelle Hilfe in Unglücksfällen, auch in den Randbereichen der Marktgemeinde. Nicht zu vernachlässigen ist das große ehrenamtliche Engagement auch außerhalb des Einsatzdienstes bei Veranstaltungen in der Dorfgemeinschaft. Auch die Ortsteilfeuerwehr sind ständig auf der Suche nach interessierten jungen Leuten für ihren Nachwuchs.

Weitere Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr

Angesichts der sich häufenden Unwetter mit der Folge von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen bittet die Verwaltung folgendes zu beachten:

Die meisten Gemeinden, wie auch der Markt Markt Indersdorf, erheben für Feuerwehreinsätze Gebühren nach einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren, ausgenommen sind Einsätze bei Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren.

So sind zum Beispiel das Auspumpen eines Kellers aufgrund Überschwemmung oder das Entfernen von Ästen und Bäumen nach einem Sturm keine Pflichtaufgaben der Feuerwehren nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz und sind damit kostenpflichtig. Hierzu zählt auch die Überlassung von Geräten und Material zum Gebrauch und Verbrauch. Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

Die Leistungen der Feuerwehren können im Vergleich zu anderen Alternativen, z.B. Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe oder Serviceleistungen von Firmen teils kostenaufwändiger sein, da spezielle Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrtechnik und Einsatzmannschaften eingesetzt werden.

Selbstverständlich bleibt die Feuerwehr zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn eine andere Möglichkeit zur Beseitigung des Schadens nicht oder nicht rechtzeitig besteht.

Die meisten Schadensereignisse, für deren Beseitigung die Feuerwehren herangezogen werden, können durch entsprechende Versicherungen abgesichert werden.
Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Elementarversicherung bei einer Versicherungsagentur.

Die gemeindliche Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Marktes Markt Indersdorf finden Sie h i e r oder kann während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.

Die für Sie zuständigen Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hefele, Tanja
Sachbearbeiterin
08136/934-213 08136/934-159 E 04