Vogelgrippe - Aufhebung der präventiven Stallpflicht

28. April 2021: Durch die höheren Temperaturen in den vergangenen Tagen und die starke Sonneneinstrahlung ist laut Expertise des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Risiko für einen Eintrag der Vogelgrippe (Geflügelpest, HPAI) in Nutz- und Hausgeflügelbestände deutlich gesunken.

Eine präventive Stallpflicht ist daher nicht mehr erforderlich. Die Allgemeinverfügung vom 08.03.2021 wird deshalb ab morgen, Donnerstag 29.04.2021, aufgehoben.

Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dachau vom 01.02.2021 mit Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhalter/Hobbygeflügelhalter und das Fütterungsverbot für Wildgeflügel weiterhin gültig ist. Außerdem wird daran erinnert, dass die Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet sind, dies ab dem ersten Tier dem Veterinäramt Dachau mitzuteilen, unbeachtlich, ob es sich um eine Hobbyhaltung oder gewerbliche Haltung handelt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landratsamt-dachau.de/gesundheit-veterinaerwesen-sicherheitsrecht/veterinaerwesen/tierseuchen-und-tierische-nebenprodukte/vogelgrippe/