Unser Dorf hat Zukunft

20. März 2019: Die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Markt über den Auftakt des 27. Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft" 2019 bis 2022 informiert.

Grundlage bildet die Richtlinie zum 27. Wettbewerb 2019 bis 2022 „Unser Dorf hat Zukunft", welche im Internet unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7815_L_335 eingesehen werden kann.

Ziele des Wettbewerbs und Nutzen für die Dörfer

Der bayerische Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft" ist ein Wettbewerb für Menschen. Dabei werden besonders das Engagement der Bewohner und herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer herausgestellt. Positive Beispiele sollen zur Nachahmung anregen.

Ziele

Ziel ist es, die Menschen dazu zu bewegen, ihre Chancen zu erkennen und die Zukunft ihrer Dörfer aktiv in die eigenen Hände zu nehmen. Dazu sollen ehrenamtliches Engagement und erbrachte Eigenleistungen für den unmittelbaren Lebensraum, unter Berücksichtigung der Ausgangslage, gefördert werden. Der Wettbewerb geht dabei von der Unverwechselbarkeit eines jeden Dorfes aus. Entscheidend sind dabei sowohl das Erscheinungsbild von Dorf und Landschaft als auch die örtliche Wirtschaftskraft. Die sozialen und kulturellen Aktivitäten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen werden ebenso berücksichtigt wie der örtliche Beitrag zur Sicherung der ökologischen Ressourcen. Besondere Leistungen werden öffentlich mit Auszeichnungen geehrt.

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohnern. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die eine Auszeichnung in Gold im Bundesentscheid erhalten haben, ist die Teilnahme an den beiden darauf folgenden Bundesentscheiden nicht möglich. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die Teilnahme an dem darauf folgenden Bundesentscheid nicht möglich.

Den am Wettbewerb beteiligten Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung eines Arbeitskreises empfohlen, der die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Ausschuss sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. Es wird weiterhin angeregt, zur Beratung frühzeitig die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, den Kreisbaumeister, die Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege und einen Vertreter für die Belange von Denkmalschutz und -pflege hinzuzuziehen. Vor Aufnahme der Arbeiten sollen ein auf die Bewertungsmerkmale (vgl. Nr. 5) abgestimmtes Konzept aller Maßnahmen unter Beratung durch den Landkreis erstellt sowie der Ist-Zustand aufgenommen und durch Fotos dokumentiert werden.

Die Anmeldung der Teilnehmer zum Wettbewerb sollte bis spätestens 1. Juni 2019 der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegen. Die Anmeldung zum Kreisentscheid erfolgt hierbei in der Regel bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. Im Falle eines laufenden Verfahrens nach dem Flurbereinigungsrecht in Dorf oder/und Flur empfiehlt es sich, auch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung von der Teilnahme am Wettbewerb zu benachrichtigen. Für Gemeinden und Gemeindeteile, welche ein Dorferneuerungs- oder Flurneuordnungsverfahren in Erwägung ziehen oder beantragt haben, empfiehlt sich die Teilnahme am Wettbewerb besonders. Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die ein späteres Verfahren in Dorf oder/und Flur erleichtern.

Zeitlicher Ablauf

Die Durchführung des 27. Wettbewerbs erfolgt in vier Stufen:

  • Kreisentscheid im Jahr 2019: Anmeldung bis 1. Juni 2019 - Weiterleitung bis 15. November 2019
  • Bezirksentscheid im Jahr 2020
  • Landesentscheid im Jahr 2021
  • Bundesentscheid im Jahr 2022

Die erfolgreichsten Teilnehmer am Kreisentscheid werden vom Landrat bzw. der Landrätin bekannt gegeben und ausgezeichnet, die erfolgreichsten Teilnehmer am Bezirksentscheid vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin. Die Sieger auf Landesebene werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt gegeben. Ihnen werden Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze mit Urkunden verliehen. Darüber hinaus werden Preisgelder ausgelobt. Für beispielhafte Leistungen im Sinne des Wettbewerbs können beim Kreis-, Bezirks- und Landesentscheid Sonderpreise vergeben werden.

Die Bekanntmachung vom 19.03.2019 finden Sie h i e r