PRESSEMITTEILUNG (Stand: 04.04.2020)

04. Mai 2020: Am heutigen Montag, den 04.05.2020, wurden keine weiteren Personen positiv auf das Coronavirus getestet, somit sind es weiterhin 883 Corona-Fälle im Landkreis.

 

Neben der Lockerung für diverse Geschäftszweige dürfen seit heute auch wieder Gottesdienste und Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts, also Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel, durchgeführt werden. Nicht darunter fallen Mitgliederversammlungen, Vereinsveranstaltungen oder anderweitige Zusammenkünfte aus dem Bereich der Freizeitgestaltung. Ausführliche Informationen zu den Rahmenbedingungen und Auflagen finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-239/

Nachstehend einige rechtliche Hinweise des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu Ausnahmen von der Pflicht Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) zu tragen:

  • Die Pflicht eine MNB zu tragen wird nur im Hinblick auf die geöffneten Geschäfte angeordnet. Gastronomiebetriebe zählen nicht hierzu. Das heißt, dass das bei der Abholung von mitnahmefähigen Speisen nach aktueller Rechtslage nicht gilt. Insofern muss bei der Abholung mitnahmefähiger Speisen bei einem Gastronomiebetrieb keine MNB getragen werden – auch dann nicht, wenn man den Gastronomiebetrieb hierfür betritt. Bei den Gastronomiebetrieben unterscheidet die Verordnung also nicht danach, ob die Speisen in einem geschlossenen Raum oder an einem offenen oder halboffenen Verkaufsstand ausgegeben werden.
  • Imbissbuden oder ähnliche Stände, an welchen mitnahmefähige Speise verkauft werden, fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.
  • Werden an mobilen Verkaufsständen (bspw. auf Wochen- oder Bauernmärkten) Lebensmittel oder andere Waren verkauft, gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht nicht, da es sich bei diesen nicht um Ladengeschäfte, Einkaufszentren oder Kaufhäuser des Einzelhandels und damit nicht um ein „geöffnetes Geschäft“ handelt.

Weitere Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie aktuelle Hinweise stehen auf der Internet-Seite www.landratsamt-dachau.de/coronavirus und werden laufend angepasst.

Landkreis-Statistik für den 29.04.2020

Nachfolgende Zahlen zeigen den aktuellen Stand zum Tagesabschluss (ca. 21:30 Uhr). Daher ergeben sich Abweichungen zu den genannten Zahlen in der täglichen Pressemitteilung (ca. 17:00 Uhr). Die Statistiken nach Gemeinden werden i.d.R. von Dienstag bis Freitag aktualisiert.(Quelle: Landratsamt Dachau)

Sars-CoV-2
Infizierte
Geheilt Kontaktpersonen aktuell
in Quarantäne
Altomünster 85 77 23
Bergkirchen 64 50 11
Dachau 199 171 41
Erdweg 26 22 7
Haimhausen 26 22 3
Hebertshausen 27 16 14
Hilgertshausen-Tandern 13 11 2
Karlsfeld 130 94 67
Markt Indersdorf 50 45 15
Odelzhausen 19 14 4
Petershausen 31 26 10
Pfaffenhofen a.d. Glonn 8 6 2
Röhrmoos 113 71 49
Schwabhausen 29 22 6
Sulzemoos 13 11 0
Vierkirchen 16 12 5
Weichs 14 11 2
Gesamt 863 681 261

Verstorbene Personen (Stand 03.05.2020, 17:00 Uhr): 25
Aus Pietätsgründen sehen wir davon ab, die betroffenen Gemeinden zu nennen. Wir bitten diese Entscheidung zu respektieren. Wir sprechen den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aus und wünschen ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit.