Notbetreuung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

19. März 2020: Aktuelle Informationen zur Notbetreuung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Aufgrund der neuen Situation und Anweisungen des Staatsministeriums bzgl. der Notbetreuung in unseren Kindertageseinrichtungen möchten wir Sie über die Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind informieren.

Unsere Einrichtungen sind zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, die im Gesundheits- und Pflegewesen und bei Feuerwehr, THW und Polizei arbeiten. Selbstverständlich gelten auch hier die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen.

Betreut werden die Kinder zu den angegebenen Buchungszeiten mit Mittagessen.

Zu gegebener Zeit werden wir Ihren Anspruch auf Notbetreuung prüfen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Information des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, diese finden Sie h i e r