Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 "Feuerwehrgerätehaus Niederroth"

23. Januar 2018: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss des Marktes hat in seiner 40. Sitzung am 28.08.2017 den geänderten Planentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Feuerwehrgerätehaus Niederroth" in der Fassung vom 28.08.2017 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.08.2017 öffentlich auszulegen - Verfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Bekanntmachung vom 23.01.2018 finden Sie h i e r

Die Planunterlagen finden Sie unter https://www.kommsafe.de/#/public/shares-downloads/xnQsEo59mnlddYqaOJ2Qh5aj8uaROXk4