Ausschreibung der Verleihung des Integrationspreises 2024 der Regierung von Oberbayern

26. März 2024: Die Regierung von Oberbayern schreibt den 16. Integrationspreis für Oberbayern aus. Der Preis ist mit 6.000,00 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger/innen aufgeteilt werden.

Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich insbesondere in den

Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie

für ein interkulturelles Miteinander und gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen, auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Dabei ist an beispielhafte Projekte gedacht, die die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft fördern und ein aktives Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund schaffen.

Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen wer- den. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen. Projekte aus den genannten Bereichen sollen seit mindestens einem Jahr dauerhaft aktiv sein.

Bewerbungsschluss: Freitag, der 14. Juni 2024

Bewerbungen können Sie über das Online-Verfahren auf unserer Webseite einrei- chen, ohne Registrierung. Sie können Ihre Bewerbung als pdf-Dokument speichern.Hier der Link:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88230/88231/leistung/leistung_51383/index.html

Die Preisträger/innen werden von einer Jury unter Vorsitz von Frau Regierungsvizepräsidentin Sabine Kahle-Sander ausgewählt. Der Jury gehören an:

  • die Bereichsleiterin Sicherheit, Kommunales und Soziales oder Vertreter/in
  • der Bereichsleiter Asyl, Zentrale Ausländerbehörde oder Vertreter/in
  • die Bereichsleitung Schulen oder Vertreter/in
  • die Bereichsleiterin Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr oder Vertreter/in
  • die Projektstelle S1 der Regierung von Oberbayern sowie
  • ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Die Jury kann ggf. eine Ergänzung der Projektunterlagen verlangen und die eingereichten Projekte durch eine Vor-Ort-Evaluierung bewerten.

Mangelhaft ausgefüllte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechts- weg ist ausgeschlossen. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet.

Bei Fragen können Sie sich an die Projektstelle wenden, die von Mittwoch bis Freitag ganztags erreichbar ist unter Tel. 089/ 2176-2281.