Aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie im Landkreis Dachau am 28.01.2021

28. Januar 2021: + Schnelltestangebot für Besucher von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen am kommenden Samstag + Bundeswehr unterstützt bei Testungen in Alten- und Pflegeheimen + Impfungen laufen weiter, Fahrtkostenübernahme zum zuständigen Impfzentrum durch die Krankenkassen bestätigt

Die vom Landratsamt Dachau gemeinsam mit den ehrenamtlichen Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) seit 4. Advent organisierten dezentralen Schnelltestmöglichkeiten für Besucher von Bewohnern von Alten-, Pflege- bzw. Behinderteneinrichtungen werden fortgesetzt. Bis zum Ende des Lockdowns – aktuell der 14.02.2021 – werden die Schnelltests immer samstags von 10-12 Uhr in Dachau, Adolf-Hölzl-Haus in Dachau-Ost, kostenlos angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Beachten Sie aber bitte, dass es kurzfristig zu Änderungen kommen kann; schauen Sie deshalb zeitnah vor dem Termin nochmal auf die Internetseite
https://www.landratsamt-dachau.de/gesundheit-veterinaerwesen-sicherheitsrecht/gesundheit/coronavirus/schnelltestangebote/

Seit gestern unterstützen vier weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundewehr die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis, welche einen Bedarf bei den nun 3x in der Woche durchzuführenden Tests des Pflegepersonals angemeldet haben. In zwei Teams führen die Soldaten bis auf Weiteres montags bis samstags die Schnelltests in Abstimmung mit den Einrichtungen durch.

Die Impfungen laufen – aufgrund der verfügbaren Impfdosen leider nur im geringen Umfang von (nur) 450 Erstimpfungen in dieser Woche – weiter. Die Terminzuteilung zu den Impfzentren erfolgt über die bayernweite Impfsoftware. Anmeldung und Registrierung ist unter www.impfzentren.bayern oder von Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 13:00 Uhr unter 116 177 möglich. Die Zuweisung zu den Impfzentren erfolgt automatisiert anhand einer Zuordnung auf Basis der Postleitzahlen des Wohnorts und kann nicht geändert werden. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Dachau aber darauf hin, dass Personen, die selbst nicht mehr mobil sind und auch keine Angehörigen zur Unterstützung vor Ort haben, einen Fahrdienst zum jeweils zugewiesenen (einzig zuständigen) Impfzentrum über die Krankenkasse entsprechend § 60 SGB V abrechnen können, unabhängig von der tatsächlichen Entfernung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch eine (vorherige) entsprechende Bescheinigung bzw. ein Attest durch den jeweiligen Hausarzt.