Ab Montag, 27.4.2020, werden die Corona-Einschränkungen und Ausgangsbeschränkungen in Bayern deutlich gelockert.

23. April 2020: Auch die Kommunen im Landkreis werden daher ab kommender Woche alle öffentlichen Dienstleistung grundsätzlich wieder anbieten.

Die Rathäuser und das Landratsamt sind dann wieder für alle Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung – auch ohne Vorliegen „triftiger Gründen“ – geöffnet. Allgemeine Öffnungszeiten bzw. Vorsprachen ohne Termin können zur Sicherstellung der hygienischen Vorgaben vorerst aber noch nicht ermöglicht werden. Natürlich besteht – wie bisher - weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich oder elektronisch zu stellen bzw. behördliche Dienstleistungen oder Beratungen auch ohne persönlichen Kontakt (z.B. telefonisch) in Anspruch zu nehmen.
Bei persönlichen Vorsprachen oder Besuchen in den Dienstgebäuden wird auf das allgemeine Maskengebot hingewiesen; nach Art und Umfang des Kontakts kann in einzelnen Bereichen auch eine individuelle Maskenpflicht gelten. Abhängig von den konkreten personellen oder räumlichen Voraussetzungen können in den jeweiligen öffentlichen Stellen bzw. Fachbereichen weitere Sonderregelungen bestehen oder temporäre Einschränkungen nötig sein. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab telefonisch oder elektronisch auch über die aktuelle Öffnungssituation in der jeweiligen Behörde zu informieren.