Ab 19.10.2020 die Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans in Kindertageseinrichtungen

19. Oktober 2020: Aufgrund der allgemeinen Verfügung des Landratsamtes vom 18.10.2020 tritt ab 19.10.2020 die Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans in Kindertageseinrichtungen in Kraft.

Vorrangig bedeutet das, dass die Kinder sowohl im Kindergarten als auch im Schulkinderbereich in feste Gruppen eingeteilt werden. Die Schulkinder werden nach Jahrgangsstufen betreut das pädagogische Personal ist jeweils auch einer festen Gruppe zugeteilt.

Dabei ist auf die Einhaltung der Maskenpflicht ab der 1. Jahrgangsstufe zu achten.

Sollte aber Personal aufgrund von Krankheit fehlen, kann kein Ersatz aus einer anderen Gruppe „ausgeliehen“ werden. Im schlimmsten Fall wird eine Gruppe für die Dauer der Krankheit des Personals geschlossen und die Kinder sind zu Hause zu betreuen.

Der Besuch der Kindertagesstätten mit Schnupfen und/oder gelegentlichen Husten oder Fieber und ohne Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten ist zwar grundsätzlich weiterhin möglich, ist jedoch aus medizinischer Sicht nicht zu empfehlen. (Ein (aktueller; 2 – 3 Tage alter) negativer PCR-Test auf SARS-CoV-2 kann verlangt werden.

Diese Maßnahmen gelten ab dem 19.10.2020.