Volksbegehren "Rettet die Bienen"

11. Februar 2019: Eintragung von 31.01.2019 bis 13.02.2019 möglich!

Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit Pressemitteilung vom 15.11.2018 bekanntgab, ist die Prüfung des am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" abgeschlossen; dem Zulassungsantrag wurde stattgegeben.

Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde im Bayerischen Staatsanzeiger am 16. November 2018 bekannt gemacht.

Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 31. Januar 2019, beginnen und am Mittwoch, 13. Februar 2019, enden.

Gemäß Art. 74 Abs. 1 Bayerische Verfassung hat ein Volksbegehren Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 950.000) der Stimmberechtigten unterstützt wird.

Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

Die "Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren" finden Sie h i e r

Die "Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragsscheinen für das Volksbegehren" finden Sie h i e r