Teiländerung des Teilbebauungs- und Baulinienplanes Nr. 5 "Hochstraße" und des Bebauungsplanes Nr. 8 "Schwedenhang"

18. Januar 2018: Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Teiländerung (1. Änderung) des Teilbebauungs- und Baulinienplanes für die Hochstraße (Bebauungsplan Nr. 5) und Teiländerung (1. Änderung) des Bebauungsplanes Nr. 8 Schwedenhang

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 beschlossen, den Teilbebauungs- und Baulinienplan Hochstraße (Bebauungsplan Nr. 5) und den Bebauungsplan Nr. 8 Schwedenhang zu ändern (Teiländerung beider Bebauungspläne). Der Änderungsbeschluss wurde mit Bekanntmachung vom 24.11.2016 ortsüblich bekanntgemacht. Es handelt sich jeweils um die erste Änderung bei beiden Bebauungsplänen.

Der Bauausschuss hat nach Ausarbeitung der Planunterlagen durch die beauftragten Planer in seiner Sitzung am 28.08.2017 den Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Teilbebauungs- und Baulinienplanes Hochstraße (Bebauungsplan Nr. 5) und des Bebauungsplanes Nr. 8 Schwedenhang in der Fassung vom 28.08.2017 gebilligt. Weiterhin wurde beschlossen, das Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (als Form der Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren).

Die Bekanntmachung vom 18.01.2018 finden Sie h i e r

Die Planunterlagen finden sie unter https://www.kommsafe.de/#/public/shares-downloads/FkuDUi32qe1m2Ue4zvokm7UstZK4JwUm