Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung – weiter steigende 7-Tage-Inzidenz im Landkreis

14. Oktober 2020: In der von Landrat Stefan Löwl aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage einberufenen Sitzung der Koordinierungsgruppe Pandemie wurden heute weitereichende Entscheidungen vorbereitet.

Nachdem die sog. 7-Tage-Inzidenz den Signalwert von 35 seit mehreren Tagen überschritten hat und heute, 14.10.2020 (Stand: 16:30 Uhr), auf 45,49 angestiegen ist und die Indexfälle keinem Einzelereignis (sog. Hotspot) zugeordnet werden können, stimmten alle Mitglieder der Koordinierungsgruppe der bereits zu Wochenbeginn angekündigten Allgemeinverfügung zu (siehe Anlage).

Ab morgen, Donnerstag, 15.10.2020, bis vorerst einschließlich Mittwoch, 21.10.2020 gelten folgende Beschränken:

  1. Für private Feierlichkeiten wird die zulässige Anzahl der Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf bis zu maximal 50 Personen beschränkt.
  2. Es wird dringend empfohlen, auch in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
  3. Im Rahmen der Angebote von Kindertagesstätten sind feste Gruppen einzurichten.
  4. Im Rahmen der Angebote von Kindertagesstätten wird die Einnahme der Mahlzeiten in festen Gruppen angeordnet.
  5. Alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe sind verpflichtet, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, falls kein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt werden kann.
  6. Der Sportunterricht ist so zu gestalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist vor und nach dem Sportunterricht sowie in Pausen oder bei Wartephasen zu tragen, falls dort kein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt werden kann.
  7. Bei schulischen Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung gilt Maskenpflicht ab der 5. Jahrgangsstufe, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- € geahndet werden.

Die Mitglieder der Koordinierungsgruppe Pandemie beschäftigten sich auch mit möglichen Maßnahmen, sollte die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten.

In der Koordinierungsgruppe Pandemie sitzen neben den Vertretern der verschiedenen Abteilungen des Landratsamts inkl. des Gesundheitsamts auch Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, den Kliniken, den niedergelassenen Ärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst sowie dem Rettungszweckverband, der Feuerwehr, den Apothekern, den Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, dem Schulamt sowie den Gemeinden im Landkreis.

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Dachau aufgrund steigender Fallzahlen vom 14.10.2020

Aktuelle Regelungen für den Landkreis