Aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Dachau 20.05.2021

20. Mai 2021: + Situation und Vorgehen der Erst- und Zweitimpfungen im Landkreis Dachau + Genesene erhalten Schreiben, um ihren Status nachzuweisen + Weitere Lockerungen ab Freitag, den 21.05.2021

Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Impfstoffsituation in den nächsten Wochen zu einer deutlichen Reduzierung der Erstimpfungen kommen wird. Es können in der kommenden Woche nur wenige Erstimpfungen mit den Impfstoffen AstraZeneca und Moderna durchgeführt werden. Hintergrund sind die massiven Kürzungen bei den Impfstofflieferungen in den kommenden Wochen, aufgrund der des hohen Zweitimpfbedarfs in Impfzentren und bei den niedergelassenen Ärzten.

Die vorgesehenen Zweitimpftermine sind nicht betroffen und finden zum vereinbarten Termin statt. Erfolgte die Erstimpfung in einer Arztpraxis, kann die Zweitimpfung in den kommenden Wochen aufgrund der ministeriellen Vorgaben jedoch nicht in einem Impfzentrum durchgeführt werden.

Das Gesundheitsministerium hat auch noch einmal auf die Regelungen mit Blick auf die anstehenden Zweitimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca hingewiesen. Für Bürger:innen, die mit AstraZeneca erstgeimpft wurden und bei denen in den kommenden 3 Wochen die Zweitimpfung terminiert ist, gilt folgende Regelung:

  • Personen, welche älter als 60 Jahre sind, dürfen ausschließlich mit dem für diese Altersgruppe empfohlenen Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zweitgeimpft werden.
  • Personen unter 60 können am Impftag wählen, ob sie eine Zweitimpfung mit den Impfstoffen der Hersteller AstraZeneca oder Moderna möchten. Der Impfstoff des Herstellers BioNTech steht für diese Zweitimpfungen aktuell nicht zur Verfügung.

Personen, welche ab April bzw. im Rahmen der Sonderimpfaktionen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft wurden, können nach aktuellem Stand – unabhängig vom Alter – die Zweitimpfung ebenfalls nur mit diesem Impfstoff erhalten. Das Landratsamt Dachau hofft, dass sich die Impfsituation in 2-3 Wochen entspannt und dann auch wieder zahlreiche Erstimpfungen – sowohl in den Impfzentren, wie bei den niedergelassenen Ärzten und dann auch in den größeren Betrieben - möglich sein werden.

Alle genesenen Personen im Landkreis Dachau erhalten noch in dieser Woche ein Schreiben des Gesundheitsamts. Darin werden sie unterrichtet, wie sie ihren Status als Genesene nachweisen und wann ggf. eine Impfung notwendig/möglich ist.

Dank des weiterhin sinkenden Inzidenzwerts, werden ab Freitag, 21.05.2021, weitere Lockerungen möglich.

Für alle nachstehend aufgeführten Lockerungen wird ein negativer Corona Testnachweis benötigt, der grundsätzlich nicht älter als 24 Stunden sein darf (POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test). Für vollständig geimpfte Personen (ab 14 Tagen nach der Zweitimpfung) gilt keine Testpflicht.

  • Außengastronomie ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich; sitzen an einem Tisch ausschließlich Personen aus einem Hausstand, wird ein Testnachweis nicht benötigt.
  • Kulturveranstaltungen: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos sind für Besucher:innen geöffnet- Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen mit bis zu 250 Besucher:innen sind zulässig.
  • Sport: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport von bis zu 25 Personen unter freiem Himmel ist erlaubt– Fitnessstudios können mit Terminbuchung öffnen– bei Sportveranstaltungen sind bis zu 250 Zuschauern unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zugelassen.
  • Tourismus: ein Übernachtungsangebot von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen ist auch zu touristischen Zwecken gestattet; hier ist auch ein gastronomisches Angebot in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote für Übernachtungsgästen erlaubt. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis, der alle 48 Stunden erneuert wird.
  • Weitere Lockerungen: Stadt- und Gästeführungen, Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen, musikalische und kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, Öffnung von Freibädern für Besucher:innen mit Terminbuchung

Alle Informationen und Details zu den jeweils gültigen Regelungen stehen auf den Internet-Seiten des Landratsamts Dachau unter: www.landratsamt-dachau.de/corona-aktuell