Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2018
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 die Änderung der Friedhofsgebühren aufgrund der neuen Gebührenkalkulation, welche von einem Fachbüro vorgenommen wurde, beraten.
Zum 01.01.2018 werden die Grabnutzungsgebühren zunächst für 2 Jahre mit einem Kostendeckungsgrad von 65 % entsprechend der Gebührenkalkulation und nach diesem Zeitraum, also zum 01.01.2020, mit einem Kostendeckungsgrad von 75 % erhoben. Die Bestattungsgebühren sowie die Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle werden wie vorgeschlagen mit der nachfolgenden Änderungssatzung beschlossen:
1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (FGS)
Weitere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung Markt Indersdorf, Frau Anika Seipl, Tel. 08136/934-140 oder E-Mail: anika.seipl@markt-indersdorf.de.