Außer Kraft treten der Abstandsflächensatzung
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächentiefe) tritt mit Ablauf des 30.04.2025 außer Kraft. Für das gesamte Gemeindegebiet gilt daher ab dem 01.05.2025 die gesetzliche Abstandsfläche nach der Bayerischen Bauordnung.