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Fischereischeine 


Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben: Ab diesem Zeitpunkt wird für Personen nur noch der sog. „Fischereischein auf Lebenszeit“ bzw. ein Fischereischein beschränkt auf 5 Jahre ausgestellt. Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr erhalten ebenfalls einen neuen Fischereischein, der – statt wie bisher auf ein Jahr befristet – vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt.

Die Überprüfung der fischereirechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt bei Antragstellung von der Fachdienststelle.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sog. „Fischereierlaubnisscheine“) notwendig.

Voraussetzungen
• Staatliche Fischerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Lehrgangsträgern entsprechende Lehrgänge angeboten. Näheres zu den angebotenen Lehrgängen kann unter anderem beim Landesfischereiverband Bayern e.V., Pechdellerstr. 16, 81545 München, Tel.: 089/642726-23, -26, -27 oder beim Anglerclub Indersdorf e.V., Tel. 08136/7625 erfragt werden.

Erforderliche Unterlagen
• Prüfungszeugnis
• Personalausweis/Reisepass
• 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm

Kosten
Als Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit sind 35,00 € zu entrichten. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung: 

14 - 22 Jahre
23 - 27 Jahre
28 - 32 Jahre
33 - 37 Jahre
38 - 42 Jahre
43 - 47 Jahre
48 - 52 Jahre
53 - 57 Jahre
58 - 62 Jahre
63 - 67 Jahre
300,00 €
288,00 €
256,00 €
224,00 €
192,00 €
160,00 €
128,00 €
96,00 €
64,00 €
32,00 €                               


Ab dem 68. Lebensjahr entfällt die Fischereiabgabe.

Die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren beträgt 40,00 €.

Für die Erteilung eines Jugendfischereischeines ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 €, zuzüglich der Fischereiabgabe, zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Fischereiabgabe ist das Lebensalter bei Zahlung:
 
10 - 14 Jahre
15 Jahre
16 Jahre
17 Jahre
10,00 €
7,50 €
5,00 €
2,50 €                                

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  • Rathaus

    Rathaus Markt Indersdorf

  • Anschrift
    Markt Markt Indersdorf
    Marktplatz 1
    85229 Markt Indersdorf

    Telefon: 08136/934-0
    Telefax: 08136/934-209
    email: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de
  • Öffnungszeiten
    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch
    07.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr und
    13.30 - 18.30 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    und nach telefonischer Vereinbarung
  • Bankverbindungen
    Sparkasse Dachau
    Konto-Nr. 10100121
    BLZ: 700 515 40 
    IBAN: DE34 7005 1540 0010 1001 21
    SWIFT-BIC: BYLADEM1DAH

    Volksbank/Raiffeisenbank Dachau
    Konto-Nr. 509 710
    BLZ: 700 915 00
    IBAN: DE73 7009 1500 0000 5097 10
    SWIFT-BIC: GENODEF1DCA
  • Allgemeines
    Hebesätze:
    Grundsteuer: 330
    Gewerbesteuer: 320

    Einwohner Hauptwohnsitz:
    9.428 (Stand: 31.12.2011)

    E-Mail:
    Über E-Mail an den Markt gerichtete Anfragen und Eingaben werden in der Regel schnellstmöglich bearbeitet.

    Hinweis:
    Der Markt Markt Indersdorf hat für die elektronische Widerspruchs-einlegung und Klageerhebung den Zugang nicht eröffnet.
    Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

    Sollte es sich um dringende Fälle handeln, nehmen Sie bitte Mo.-Fr. telefonisch unter 08136 / 934-0 Kontakt mit uns auf oder wenden Sie sich telefonisch direkt an den zuständigen Sachbearbeiter!

     We will answer your mail as soon as possible. In urgent cases please contact us by phone from Mo.-Fr. under +49 8136/934-0.
  • Digitale Unterschrift
    Der Gesetzgeber hat die digitale Signatur in weiten Bereichen rechtlich der tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt.

    Technisch ist die digitale Unterschrift auch schon möglich. Allerdings gibt es verschiedene Verfahren, welche untereinander nicht "kompatibel" sind. Solange sich kein "Standard" durchgesetzt hat, kann der Markt leider keine digitalen Signaturen verarbeiten. Wir bitten um Verständnis. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung: Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.