
Fischereischeine
Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben: Ab diesem Zeitpunkt wird für Personen nur noch der sog. „Fischereischein auf Lebenszeit“ bzw. ein Fischereischein beschränkt auf 5 Jahre ausgestellt. Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr erhalten ebenfalls einen neuen Fischereischein, der – statt wie bisher auf ein Jahr befristet – vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt.
Die Überprüfung der fischereirechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt bei Antragstellung von der Fachdienststelle.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sog. „Fischereierlaubnisscheine“) notwendig.
Voraussetzungen
• Staatliche Fischerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Lehrgangsträgern entsprechende Lehrgänge angeboten. Näheres zu den angebotenen Lehrgängen kann unter anderem beim Landesfischereiverband Bayern e.V., Pechdellerstr. 16, 81545 München, Tel.: 089/642726-23, -26, -27 oder beim Anglerclub Indersdorf e.V., Tel. 08136/7625 erfragt werden.
Erforderliche Unterlagen
• Prüfungszeugnis
• Personalausweis/Reisepass
• 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm
Kosten
Als Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit sind 35,00 € zu entrichten. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung:
| 14 - 22 Jahre 23 - 27 Jahre 28 - 32 Jahre 33 - 37 Jahre 38 - 42 Jahre 43 - 47 Jahre 48 - 52 Jahre 53 - 57 Jahre 58 - 62 Jahre 63 - 67 Jahre |
300,00 € 288,00 € 256,00 € 224,00 € 192,00 € 160,00 € 128,00 € 96,00 € 64,00 € 32,00 € |
Ab dem 68. Lebensjahr entfällt die Fischereiabgabe.
Die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren beträgt 40,00 €.
Für die Erteilung eines Jugendfischereischeines ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 €, zuzüglich der Fischereiabgabe, zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Fischereiabgabe ist das Lebensalter bei Zahlung:
| 10 - 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre |
10,00 € 7,50 € 5,00 € 2,50 € |