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Informationen rund um das Führungszeugnis


Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist. Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnisse für private Zwecke 
    Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift versandt. 
  • Führungszeugnisse für eine Behörde
    Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.

Wo erhalte ich ein Führungszeugnis?
Der Antrag auf Ausstellung eine Führungszeugnisses kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.

Wann erhalte ich ein Führungszeugnis?
Voraussetzung für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wie erhalte ich ein Führungszeugnis?
Persönliche Antragstellung:
Die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Gemeinde Markt Indersdorf. Der/Die Antragsteller/in muss dabei seine/ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Daneben kann auch der gesetzliche Vertreter (z. B. bei Minderjährigen) einen Antrag stellen. Sie können auch mit Vollmacht eine Person beauftragen, die für Sie den Antrag stellt.

Postalische Antragstellung:
Ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss folgendes enthalten:

  • Familienname (ggf. Geburtsdatum), Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten
  • Die gemeldete Anschrift in Markt Indersdorf
  • Der Geburtsname der Mutter
  • Ggf. die Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck
  • Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag

Bitte verwenden Sie hierzu den beiliegenden Antrag im PDF-Format.
Diesen finden Sie h i e r

Was kostet ein Führungszeugnis?
Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,- Euro erhoben, die bereits bei der Antragstellung zu bezahlen ist. Eine Bezahlung per Nachnahme, gegen Rechnungsstellung oder im Lastschriftverfahren ist nicht möglich.

Verfahren:
Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit durch das Bundesamt für Justiz beträgt im Regelfall ca. 1 - 2 Wochen.



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  • Rathaus

    Rathaus Markt Indersdorf

  • Anschrift
    Markt Markt Indersdorf
    Marktplatz 1
    85229 Markt Indersdorf

    Telefon: 08136/934-0
    Telefax: 08136/934-209
    email: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de
  • Öffnungszeiten
    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch
    07.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr und
    13.30 - 18.30 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    und nach telefonischer Vereinbarung
  • Bankverbindungen
    Sparkasse Dachau
    Konto-Nr. 10100121
    BLZ: 700 515 40 
    IBAN: DE34 7005 1540 0010 1001 21
    SWIFT-BIC: BYLADEM1DAH

    Volksbank/Raiffeisenbank Dachau
    Konto-Nr. 509 710
    BLZ: 700 915 00
    IBAN: DE73 7009 1500 0000 5097 10
    SWIFT-BIC: GENODEF1DCA
  • Allgemeines
    Hebesätze:
    Grundsteuer: 330
    Gewerbesteuer: 320

    Einwohner Hauptwohnsitz:
    9.428 (Stand: 31.12.2011)

    E-Mail:
    Über E-Mail an den Markt gerichtete Anfragen und Eingaben werden in der Regel schnellstmöglich bearbeitet.

    Hinweis:
    Der Markt Markt Indersdorf hat für die elektronische Widerspruchs-einlegung und Klageerhebung den Zugang nicht eröffnet.
    Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

    Sollte es sich um dringende Fälle handeln, nehmen Sie bitte Mo.-Fr. telefonisch unter 08136 / 934-0 Kontakt mit uns auf oder wenden Sie sich telefonisch direkt an den zuständigen Sachbearbeiter!

     We will answer your mail as soon as possible. In urgent cases please contact us by phone from Mo.-Fr. under +49 8136/934-0.
  • Digitale Unterschrift
    Der Gesetzgeber hat die digitale Signatur in weiten Bereichen rechtlich der tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt.

    Technisch ist die digitale Unterschrift auch schon möglich. Allerdings gibt es verschiedene Verfahren, welche untereinander nicht "kompatibel" sind. Solange sich kein "Standard" durchgesetzt hat, kann der Markt leider keine digitalen Signaturen verarbeiten. Wir bitten um Verständnis. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung: Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.