
Biometrietaugliches Lichtbild:
Die Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto lauten:
1. Das Gesicht muss frontal aufgenommen sein.
2. Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone entsprechen.
3. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
4. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.
Kopfhaare müssen nicht komplett abgebildet sein.
Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind erlaubt.
Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen. Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich bei Kopfhaltung und Geschichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig. Auch für Kinder ist jedoch h eine „Frontalaufnahme“ vorgeschrieben.