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Zwei Männchen mit den Buchstaben A und B auf dem Bauch
Namensänderung!

 

 

 

 

 



Allgemeines

Das deutsche Namensrecht stellt weder die Führung des Familien- noch des Vornamens in das freie Belieben des Namensträgers.
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfassend und grundsätzlich auch abschließend geregelt.

Im BGB ist eine Vielzahl von Vorschriften enthalten, die bei familienrechtlichen Vorgängen (z. B. Eheschließung, Adoption, usw.) eine Änderung des Namens vorsehen oder auch ermöglichen. Damit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers alle namensrechtlichen Vorgänge auch abschließend geregelt sein.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter und kann nur im Einzelfall zur Beseitigung von Unzuträglichkeiten, die sich bei der rechtmäßigen Führung eines Namens ergeben, führen.
Sie dient nicht dazu, die vom Gesetzgeber geschaffenen zivilrechtlichen Namensvorschriften zu umgehen.
Was also zivilrechtlich nicht möglich ist, kann auch im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nicht erreicht werden.

Zuständigkeit

Zuständig für die behördlichen Namensänderungen sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, Kreisverwaltungsamt). Falls Sie im Landkreis Dachau wohnen, wenden Sie sich bitte an das
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Landratsamt Dachau
Personenstand- und Ausländerwesen
Weiherweg 16
85221 Dachau

08131/74-476 oder -309

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auslaenderamt@lra-dah.bayern.de  

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Mo, Di, Fr: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Do 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
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    Der Gesetzgeber hat die digitale Signatur in weiten Bereichen rechtlich der tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt.

    Technisch ist die digitale Unterschrift auch schon möglich. Allerdings gibt es verschiedene Verfahren, welche untereinander nicht "kompatibel" sind. Solange sich kein "Standard" durchgesetzt hat, kann der Markt leider keine digitalen Signaturen verarbeiten. Wir bitten um Verständnis. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung: Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.