
Geburten!
Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Geburtsbeurkundung, beispielsweise welches Standesamt ist zuständig, welche Unterlagen werden benötigt, Hinweise zur Namensführung des Kindes, anfallende Gebühren und mehr.
" lichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes ! "
Das Krankenhaus meldet die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt an. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Bereits auf dem Anmeldeformular des Krankenhauses legen Sie die Vornamen Ihres Kindes verbindlich fest. Sollten Sie zu Hause entbinden, müssen die Mutter und der Vater des Kindes, oder auch die Hebamme, die Geburt persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche nach Geburt anmelden. Sie benötigen hierzu eine Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme.
Nach einigen Tagen liegen die gebührenfreien Geburtsbescheinigungen für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe und für religiöse Zwecke (Taufe) zur Abholung für Sie im Standesamt bereit. Dabei werden für Sie noch zwei gebührenpflichtige Geburtsurkunden angefertigt.
Weitere Infos zum Thema:
- Die häufigsten Fragen in Kürze
- Unterlagen
- Namensgebung
- Anerkennung der Vaterschaft
- http://www.elterngeld.net