Bilderleiste

Klosterkirche
Kirchenaustritt!

Nach Artikel 2 Absatz 3 Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlich notariell beglaubigten Erklärung vor dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.

 

 

 

 

Erklärung des Austritts

Wer den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären möchte, kann diese Erklärung persönlich bei dem für ihren / seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) zuständigen Standesamt abgeben.

Für Kinder unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Austritt erklären. Die formlose Vollmacht eines Sorgeberechtigten reicht nicht aus. Kinder ab zwölf Jahren müssen persönlich mit anwesend sein und einwilligen.

Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigt sein. Die vom Notar beglaubigte Urkunde müssen Sie wegen der Wirksamkeit anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Hinweis: Eine schriftliche Austrittserklärung durch normalen Brief, per Telefax oder Email ist wegen der vorgeschriebenen Form (notarielle Unterschriftsbeglaubigung) unwirksam!

Notwendige Unterlagen

Bringen Sie bitte ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Gebühren

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt als Amtshandlung ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 31,-- Euro. 

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Wohnsitzstandesamt zugegangen ist.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).

Verständigung anderer Behörden

Über Ihren Kirchenaustritt benachrichtigen wir:
a) die Meldebehörde
b) das Finanzamt
c) das Kirchensteueramt

Steuerkarte

Steuerkarten werden beim Finanzamt unter Vorlage der Bescheinigung über den Kirchenaustritt geändert.

Selbständige

Bitte teilen Sie den Austritt aus der Kirche Ihrem Steuerberater mit, bzw. fügen Sie Ihrer nächsten Steuererklärung die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung bei. 


  • Suche
  • Rathaus

    Rathaus Markt Indersdorf

  • Anschrift
    Markt Markt Indersdorf
    Marktplatz 1
    85229 Markt Indersdorf

    Telefon: 08136/934-0
    Telefax: 08136/934-209
    email: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de
  • Öffnungszeiten
    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch
    07.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr und
    13.30 - 18.30 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    und nach telefonischer Vereinbarung
  • Bankverbindungen
    Sparkasse Dachau
    Konto-Nr. 10100121
    BLZ: 700 515 40 
    IBAN: DE34 7005 1540 0010 1001 21
    SWIFT-BIC: BYLADEM1DAH

    Volksbank/Raiffeisenbank Dachau
    Konto-Nr. 509 710
    BLZ: 700 915 00
    IBAN: DE73 7009 1500 0000 5097 10
    SWIFT-BIC: GENODEF1DCA
  • Allgemeines
    Hebesätze:
    Grundsteuer: 330
    Gewerbesteuer: 320

    Einwohner Hauptwohnsitz:
    9.428 (Stand: 31.12.2011)

    E-Mail:
    Über E-Mail an den Markt gerichtete Anfragen und Eingaben werden in der Regel schnellstmöglich bearbeitet.

    Hinweis:
    Der Markt Markt Indersdorf hat für die elektronische Widerspruchs-einlegung und Klageerhebung den Zugang nicht eröffnet.
    Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

    Sollte es sich um dringende Fälle handeln, nehmen Sie bitte Mo.-Fr. telefonisch unter 08136 / 934-0 Kontakt mit uns auf oder wenden Sie sich telefonisch direkt an den zuständigen Sachbearbeiter!

     We will answer your mail as soon as possible. In urgent cases please contact us by phone from Mo.-Fr. under +49 8136/934-0.
  • Digitale Unterschrift
    Der Gesetzgeber hat die digitale Signatur in weiten Bereichen rechtlich der tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt.

    Technisch ist die digitale Unterschrift auch schon möglich. Allerdings gibt es verschiedene Verfahren, welche untereinander nicht "kompatibel" sind. Solange sich kein "Standard" durchgesetzt hat, kann der Markt leider keine digitalen Signaturen verarbeiten. Wir bitten um Verständnis. Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung: Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.