Schöffen gesucht

14. Februar 2023: Die Schöffenwahl für die nächste Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 wird im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.

Daher werden zurzeit in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Die jeweils aktuelle Fassung der Bekanntmachung zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) und zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) können Sie hier abrufen, indem Sie auf den jeweiligen Link klicken.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 24. März 2023 beim Markt Markt Indersdorf, Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf zu bewerben. Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Schöffe finden sich unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen